Für Betriebe - Lehrbetrieb werden
Du leitest ein Pflegeheim, einen Sprengel oder eine andere Pflegeeinrichtung im Tiroler Oberland und möchtest selbst Nachwuchs ausbilden? Dann bist du hier richtig. Auf dieser Seite findest du alles, was dein Betrieb für den Einstieg in die Pflegelehre braucht.

Warum Lehrbetrieb werden?
Mit der Pflegelehre bildest du Fachkräfte genau für die Anforderungen deines Hauses aus — und gewinnst sie schon früh für deinen Betrieb.
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Fachkräfte von morgen: Junge Menschen lernen den Beruf direkt in deiner Einrichtung, nach aktuellen Qualitätsstandards. Nach dem Lehrabschluss ist der Berufseinstieg im Ausbildungsbetrieb möglich
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Nachwuchs ab 15: Die Lehre beginnt direkt nach der Schulpflicht. Du erreichst Jugendliche, die sich sonst vielleicht gegen die Pflege entschieden hätten
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Zwei Berufsbilder, ein Weg: Pflegeassistenz (3 Jahre) und Pflegefachassistenz (4 Jahre) haben drei gemeinsame Lehrjahre. Dein Lehrling kann später umsteigen, ohne dass Zeit verloren geht
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Kein Alleingang: Du musst nicht alle Einsatzbereiche selbst abdecken. Im Verein der Pflegelehre Oberland ergänzen sich die Betriebe — vom Pflegeheim bis zum Sprengel
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Gemeinsame Lerntage: Einmal im Monat treffen sich alle Lehrlinge der Pflegelehre Oberland. Das entlastet dich bei der Ausbildung und stärkt die Gemeinschaft der Lehrlinge.
Das braucht mein Betrieb?
Drei Dinge sind entscheidend: geeignetes Ausbildungspersonal, eine passende Infrastruktur und die Bereitschaft, Zeit für die Lehrlinge einzuplanen.
Ausbilder:in mit Praxisanleitung
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Ausbilder:innen haben die Weiterbildung „Praxisanleitung“ (§ 64 GuKG) abgeschlossen.
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Die Praxisanleitung ersetzt die sonst übliche Ausbilderprüfung — du brauchst keine zusätzliche Prüfung.
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Sie muss schon zu Beginn der Lehrausbildung abgeschlossen sein. Eine Übergangsfrist gibt es hier nicht.
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Vollzeit ist nicht vorgeschrieben, aber die Ausbilder:in muss im Betrieb in ausreichendem Umfang tätig sein und für den Lehrling erreichbar sein.
Verhältnis Ausbilder:in zu Lehrlingen
Pro drei Lehrlinge braucht dein Betrieb eine Ausbilder:in (1:3). Das gilt für alle Lehrlinge im Betrieb, egal in welchem Lehrjahr sie sind.
Wechselt die Ausbilder:in?
Verlässt die Ausbilder:in den Betrieb, musst du unverzüglich eine Nachfolge bestellen. Plane deshalb von Anfang an eine zweite geeignete Person ein.
Zeit und Infrastruktur
Den Zeitaufwand für die Ausbildung legt dein Betrieb selbst fest. Wichtig ist, dass die Ausbilder:in genug Zeit hat, die Lehrlinge laut Ausbildungsordnung auszubilden.
So wirst du Lehrbetrieb
Um generell Lehrlinge ausbilden zu können brauchts du einen offiziellen Feststellungsbescheid zur Ausbildungsberechtigung (https://www.wko.at/fachkraefte/leitfaden-lehrbetrieb-werden)
Sollte Ihr Betrieb in unserem Einzugsgebiet liegen (Bezirk Landeck/Imst) freuen wir uns über ein Kontaktaufnahme.